Ehevertrag – wann lohnt er sich? 

Frisch verheiratet oder kurz davor – an eine Trennung denkt ihr jetzt sicher nicht. Trotzdem ist es wichtig, diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen. In bestimmten Situationen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Informiert euch hier über die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Rechtlicher Schutz für beide Partner

Was ist eine Gütergemeinschaft, was eine Zugewinngemeinschaft? Was ist zu tun, wenn ein Ehepartner eine Immobilie in die Heirat miteinbringt oder selbstständig ist? Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse in der Ehe und schützt sowohl Vermögen, Immobilien als auch Unternehmen. Denn er gibt Planungssicherheit und ist flexibel auf die Vermögenswerte anpassbar. Dabei kann er sowohl vor als auch nach der Hochzeit abgeschlossen werden. Empfohlen wird aber, ihn vor der Ehe abzuschließen, da die Vereinbarungen nicht rückwirkend geltend gemacht werden können.

Zugewinngemeinschaft bei Eheschließung

Wenn ihr heiratet, bildet ihr automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder von beiden verwaltet sein Vermögen selbst, es wird nicht automatisch zum gemeinsamen Vermögen. Doch falls es zu einer Trennung kommt, erfolgt ein Zugewinnausgleich. Die gesetzlichen Regelungen schützen dabei die finanziell schwächere Seite, indem das gesamte Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, gerecht zur Hälfte auf beide Parteien aufgeteilt wird. Die Verhältnisse können innerhalb eines Ehevertrages, aber auch individuell abgestimmt werden.

Gütergemeinschaft: was mein ist, ist auch dein

Eine Gütergemeinschaft muss innerhalb eines Ehevertrages festgelegt werden. Hier wird das Vermögen des Einzelnen zum gemeinschaftlichen Gesamtgut zusammengelegt. Das betrifft auch persönliche Gegenstände wie Schmuck, Kunst- und Wertgegenstände oder Musikinstrumente – oder etwa Immobilien. Möchte der Partner seine persönlichen Gegenstände nach einer Trennung behalten, darf er das nur, wenn er einen Ersatz an den anderen für diese leistet. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft wird bei einer Trennung nicht nur das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt, sondern das gesamte Vermögen beider Ehepartner berücksichtigt.

Gütertrennung: separate Vermögen

Bei einer Gütertrennung ändern sich die Verhältnisse der Partner bei einer Eheschließung nicht. Das Vermögen wird vollständig voneinander getrennt betrachtet – während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Allerdings können gemeinsame Vermögenswerte, wie zum Beispiel ein gemeinsames Haus, weiterhin geteilt werden. Die Vereinbarung der Gütertrennung bei der Eheschließung bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wirksamen Schutz des Unternehmensvermögens.

Selbstständigkeit zur Hochzeit

Wenn einer von euch selbstständig ist und ein Unternehmen besitzt, kann im Falle einer Scheidung der andere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn das Unternehmen im Wert gestiegen ist. Muss für die Ausgleichszahlung ein Kredit aufgenommen werden, kann das die Existenzgrundlage des Unternehmens gefährden. Ein Ehevertrag kann hier eine sinnvolle Lösung bieten.

Immobilienerwerb in einer Ehe

Besitzt einer von beiden beispielsweise eine Immobilie, die den Großteil deines Vermögens ausmacht, kann diese nicht ohne Zustimmung des anderen verkauft werden. Erbschaften werden zwar nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, die Wertsteigerung einer Immobilie hingegen schon. Falls ihr nicht möchtet, dass einer von euch finanziell vom Erbe des anderen profitiert, könnt ihr die Regeln der Zugewinngemeinschaft anpassen und dafür einen Ehevertrag aufsetzen.

Verschiedene Nationalitäten bei Eheschließung

Wenn ihr unterschiedliche Staatsangehörigkeiten habt, gilt für eure Ehe in Deutschland das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem ihr zuletzt gemeinsam gelebt habt. Ein Ehevertrag trägt dazu bei, festzulegen, welches Recht für eure Ehe gelten soll. Dies ist auch für Deutsche, die im Ausland leben, von Bedeutung.

VertragspartnerInnen in der Ehe

Bedenkt jedoch: Wenn einer von euch einen Vertrag beispielsweise für ein Auto allein abschließt, ist er der einzige Vertragspartner. Als Paar tragt ihr nur gemeinsam die Verantwortung, wenn ihr beide den Vertrag unterzeichnet habt. Hat einer von euch beispielsweise einen Kredit aufgenommen, liegt die alleinige Verantwortung für die Rückzahlung des Geldes bei ihm oder ihr – selbst wenn ihr verheiratet seid.

Kinderbetreuung während der Ehe

Sollte einer von euch hauptsächlich für die Betreuung der gemeinsamen Kinder zuständig sein, könnt ihr im Ehevertrag festhalten, dass diese Person im Falle einer Trennung länger Unterhalt erhält, als es gesetzlich vorgesehen ist. Gut zu wissen: Wenn beide Ehegatten voll berufstätig sind und keine Kinder haben, kann in solchen Fällen häufig auf den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich verzichtet werden.

Notariat für den Ehevertrag

Wenn du unsicher bist oder fragen hast, kannst du dich an eine/n NotarIn in deiner Stadt wenden. Ein/e NotarIn ist auch für den Entwurf eines Ehevertrages zuständig.  Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, da er nur so rechtlich wirksam ist – einen Anwalt zu beauftragen, ist dagegen nicht verpflichtend.

Gebühren fürs Notariat

Für die Beurkundung eines Ehevertrags wird eine doppelte Gebühr fällig, die sich nach dem Geschäftswert des Ehevertrags richtet. Das heißt: Je höher euer Vermögen, desto teurer wird der Ehevertrag, mindestens jedoch 120 Euro.

Aufhebung eines Ehevertrages

Wie bei anderen zweiseitig verpflichtenden Verträgen kann auch ein Ehevertrag aufgehoben oder nachträglich geändert werden. Dies ist jedoch in der Regel nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Beide Vertragsparteien müssen der Änderung oder Aufhebung zustimmen und dies durch ihre Unterschrift vor einem Notar bestätigen. Da die ursprüngliche Form auch in solchen Fällen gewahrt werden muss, ist die notarielle Beurkundung auch bei Änderungen oder der Aufhebung erforderlich, wodurch erneut Kosten entstehen können.

Für Unverheiratete

Um sich auch als unverheiratetes Paar im Falle einer Trennung abzusichern, können Paare auf einen sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen. Dieser ermöglicht es, umfassende Vereinbarungen für den Trennungsfall zu treffen und die Rahmenbedingungen der Partnerschaft festzulegen.