Ehevertrag: Sicherheit für die „schlechten Zeiten“ 

Ehevertrag: Sicherheit für die „schlechten Zeiten“

Eine Ehe ist ein Akt der Liebe und Romantik. Dennoch gilt es auch in der größten Verliebtheit in finanziellen Angelegenheiten einen klaren Kopf zu bewahren – und das tun Österreichs Brautpaare. Denn die Anzahl derer, die einen Ehevertrag abschließen, steigt kontinuierlich an.

Einer der Gründe ist, dass man ja im Freundes- und Bekanntenkreis selbst mitbekommt, dass viele Ehen leider doch nicht für immer und ewig halten. So entscheiden sich viele Paare für den Ehevertrag, denn eine faire Absicherung für den „worst case“ kann schließlich nicht schaden.

Im Folgenden sehen wir uns genauer an, für wen der Ehevertrag eine gute Entscheidung ist, welche rechtlichen Grundlagen bei einer Scheidung nach österreichischem Recht zu Tragen kommen und gehen auf den rechtlichen Zugewinnausgleich ein.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist dann besonders angebracht, wenn die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner sehr unterschiedlich sind. Sinnvoll ist es daher, den Ehevertrag bereits vor der Trauung aufzusetzen und zu unterschreiben – auch wenn es möglich ist, dies noch danach zu tun. Das beugt unliebsamen Überraschungen vor. Außerdem ist er für alle Ehepaare ein gutes Instrument, die eine nervenaufreibende, zeitintensive und kostspielige Scheidung schon im Voraus vermeiden wollen. Denn die Kosten für den Ehevertrag sind wesentlich geringer als die Scheidungskosten im Falle einer strittigen Scheidung. Wer von Haus aus gerne auf Nummer sicher geht, sollte den Ehevertrag mit dem Partner andenken. Auch ist es trotz der rechtlichen Gütertrennung im Falle einer Scheidung oft schwer feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse während der Ehe hinzukamen.

Wichtig ist natürlich, dass man sich als Brautpaar darüber einig ist. Ist der Partner gegen einen Ehevertrag, können nur sachliche Argumente helfen, ihn doch ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Wichtig ist es, als Paar den Ehevertrag nicht als unromantisches Zeichen für Misstrauen zu sehen, sondern als das Sicherstellen einer fairen Rechtsgrundlage. Da es sich beim Ehevertrag um ein gemeinsames Vorgehen handelt, sollte auch die Wahl des Notars/Rechtsanwaltes gemeinsam erfolgen.

Was regelt der Ehevertrag?

In Österreich können im Ehevertrag nur finanzielle Angelegenheiten geregelt werden. Das bedeutet, dass es hierzulande nicht möglich ist, Regelungen hinsichtlich der ehelichen Treue in den Vertrag aufzunehmen. Genauso wenig können die Brautleute einen Unterhaltsverzicht oder die Obsorge für etwaige Kinder regeln. Auch Regelungen über die Häufigkeit des ehelichen Geschlechtsverkehrs oder die Pflicht, Nachkommen zu gebären, sind nach österreichischem Recht nicht möglich.

Sinnvoll hingegen ist es, den Modus des rechtlichen Zugewinnausgleichs anzupassen und die Höhe von Unterhaltszahlungen im Ehevertrag zu regeln. Auch ein Haus kann in den Ehevertrag aufgenommen und der Umgang damit im Falle der Scheidung geregelt werden. Ohne Ehevertrag wird zum Beispiel ein Haus im Wert von 250.000 EUR hälftig aufgeteilt, also hat jeder Ehepartner einen Anspruch auf 125.000 EUR. Was aber, wenn keiner der beiden in der Lage ist, den anderen auszubezahlen? Genau für solche Eventualitäten ist der Ehevertrag ein sinnvolles Instrument.

Apropos….

Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist in Österreich (wie in vielen anderen Ländern) rechtlich geregelt. Eheleute und eingetragene Lebenspartner bilden automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Ohne einen Ehevertrag erfolgt im Scheidungs- oder Trennungsfall der sogenannte Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Die Güter der Partner bleiben während der Ehe getrennt. Im Falle einer Scheidung werden die in der Ehe gemeinsam erworbenen Ersparnisse und Gegenstände (darunter auch Immobilien) aufgeteilt. Das, was Frau oder Mann bereits vor der Ehe besessen hat, bleibt unberührt. Der sogenannte „Beitrag der Eheleute“ während ihrer Ehe wird hälftig aufgeteilt. Damit ist aber nicht nur der Finanzbeitrag gemeint, sondern – besonders für Frauen sehr wichtig, wenn sie kein eigenes Einkommen hatten: auch die Kindererziehung, die Haushaltsführung, Unterhaltsleistungen und die Mithilfe im Familienbetrieb fallen darunter.

Denn das Eherecht geht davon aus, dass das im Laufe einer Ehe erworbene Vermögen auf Teamarbeit basiert: Es nimmt an, dass der eine Ehepartner nur deshalb beruflich so erfolgreich sein konnte, weil ihm der andere mit Haushaltsführung und Kindererziehung den Rücken freigehalten hat. Und das betrifft meist Frauen.

In der Praxis

Beim reinen Zugewinnausgleich beginnt die Zugewinngemeinschaft mit einem Anfangsvermögen, das auch null sein kann. Diese Zugewinngemeinschaft endet mit der Zustellung des Scheidungsantrags mit dem Endvermögen. Ist dieses größer, gab es also einen Zugewinn. Da in der Praxis der Zugewinn beider Partner kaum jemals gleich hoch ist, wird die Differenz ermittelt und ausgeglichen. Alle Vermögenswerte (inklusive Immobilien und Barbestände auf den Konten) werden ermittelt und halbiert. Wer weniger hat, erhält vom anderen den Ausgleich.

Fazit

Paare sollten sich also vor einer Hochzeit gut überlegen, ob sie einen Ehevertrag aufsetzen lassen und unterschreiben wollen. Sind sie sich einig, ist der Ehevertrag eine gute Möglichkeit, für den Fall des Falles faire Bedingungen zu schaffen – und sich trotzdem romantisch auf den schönsten Tag des Lebens vorzubereiten. Erkundigt euch bei einem Notar über die konkreten Details.

Welche Steuerklassen nach der Hochzeit gelten und wie man nach der Hochzeit Steuern sparen könnt, lest ihr hier.