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Wie kann man nach der Hochzeit Steuern sparen? 

Eine Hochzeit ist in erster Linie die romantische und lebenslange Verbindung zweier Menschen, die sich lieben. Aber das Jawort hat auch rechtliche Folgen - nicht zuletzt, was die Finanzen betrifft. Wie wirkt sich die Eheschließung konkret auf Lohnabrechnungen und Steuererklärungen aus? Wir haben uns die Situation in Österreich und Deutschland angeschaut.

Während Liebe und der Wunsch, sein Leben mit einem Menschen teilen zu wollen, die vorrangigen Gründe für eine Eheschließung sind, berücksichtigen viele Paare bei der Hochzeitsplanung auch den steuerlichen Vorteil, der sich durch eine Ehe ergibt. In Deutschland, Luxemburg und Polen ist eine Hochzeit durch das sogenannte Ehegatten-Splitting beispielsweise dann steuerlich lohnenswert, wenn einer der Partner ein deutlich höheres Gehalt bezieht. Konkret sind das ungefähr 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens (mehr dazu unter „Das Ehegatten-Splitting“).

Die steuerliche Situation in Österreich

Ganz anders sieht die Situation in Österreich aus, in dem das Ehegatten-Splitting zugunsten einer Individualbesteuerung abgeschafft wurde. Steuerberaterin Verena Barta von der SWB Steuer- und Wirtschaftsberatung fasst die Situation so zusammen: „In Österreich ergeben sich durch eine Heirat oder Verpartnerung keine steuerlichen Vorteile, da es weder eine Familien- oder Haushaltsbesteuerung noch ein Ehegatten-Splitting gibt. Hingegen sind Kinder in Österreich steuerlich sehr wohl relevant.“

Steuerliche Vorteile durch Kinder

Folgende kinderbezogene steuerliche Begünstigungen gibt es in Österreich für Eltern (Stand 2024):

  • Familienbonus+: EUR 2.000,- jährlich pro Kind bzw. EUR 700,- ab 18 Jahren. Der Familienbonus+ steht für alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, zu. Es handelt sich um eine Reduzierung der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
  • Kindermehrbetrag: Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen und damit den Familienbonus+ nicht ausnützen können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag von EUR 700,-
  • Mehrkindzuschlag: Dieser beträgt monatlich EUR 23,30 für jedes dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird.
  • Alleinerzieherabsetzbetrag/Alleinverdienerabsetzbetrag: Dieser beträgt für alleinerziehende bzw. alleinverdienende Elternteile EUR 572,- mit einem Kind, EUR 774,- bei zwei Kindern, pro weiterem Kind kommen EUR 255,- dazu.
  • Unterhaltsabsetzbetrag: Wer für ein Kind, welches nicht im selben Haushalt wohnt, gesetzlichen Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich EUR 35,-, für das zweite Kind EUR 52,- und für jedes weitere Kind EUR 69,-. Die volle Höhe steht nur dann zu, wenn den Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen wird.
  • Kinderabsetzbetrag: Der Absetzbetrag in Höhe von EUR 67,80 pro Jahr wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.

Die Steuerklassen in Österreich

In Österreich gibt es insgesamt sieben Steuerklassen, die je nach Einkommen gestaffelt sind.

  • Steuerklasse I: Einkommen bis 11.693 Euro => Steuersatz 0 Prozent
  • Steuerklasse II: 11.694 Euro bis 19.134 Euro => Steuersatz 20 Prozent
  • Steuerklasse III: 19.135 Euro bis 32.075 Euro => Steuersatz 30 Prozent
  • Steuerklasse IV: 32.076 Euro bis 62.080 Euro => Steuersatz 40 Prozent
  • Steuerklasse V: 62.081 Euro bis 93.120 Euro => Steuersatz 48 Prozent
  • Steuerklasse VI: 93.121 Euro bis 1.000.000 Euro => Steuersatz 50 Prozent
  • Steuerklasse VII: über 1.000.ooo Euro => Steuersatz 55 Prozent (ab 2025 nur noch 50 Prozent)

Paare in Österreich sollten sich vor einer Hochzeit also vor allem dann über steuerliche Konsequenzen einer Eheschließung informieren, wenn es bereits Kinder aus früheren Beziehungen gibt. Denn durch eine Eheschließung kann sich vieles ändern, und ihr könnt im besten Fall Steuern sparen.

Die steuerliche Situation in Deutschland

Wie bereits geschildert, kommt in Deutschland das sogenannte „Ehegatten-Splitting“ zum Einsatz. Dadurch können Ehepaare von einem niedrigeren Steuersatz profitieren. Das heißt, dass das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengezählt wird und dann durch zwei geteilt wird. Dadurch kann es sein, dass insgesamt weniger Steuern gezahlt werden müssen. Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen der Ehepartner ist, desto größer fällt auch der Vorteil des Ehegatten-Splittings aus. In diesem Fall wählt man die Steuerklassen III und V. Das Ehegatten-Splitting bringt auch dann Vorteile, wenn einer der Partner selbstständig ist. In diesem Fall können eventuelle Verluste die Steuerlast des angestellten Ehepartners reduzieren, da sie mit dessen Einkünften verrechnet werden.

Auch wenn der Großteil der Ehepaare spätestens nach der Hochzeit einen gemeinsamen Wohnsitz hat, gibt es Paare, die vor allem durch berufliche Gründe insbesondere unter der Woche getrennt leben. Der Vorteil dabei: Durch die Anwendung der doppelten Haushaltsführung kann man Steuern sparen. Außerdem können in Deutschland Ehepaare durch die Hochzeit bestimmte Kosten als Sonderausgaben geltend machen, die sie alleine nicht absetzen könnten. Dazu gehören beispielsweise die kirchliche Hochzeit, Spenden oder Beiträge zur Krankenversicherung.

Aussteuer-Versicherung

Wenn in Deutschland Paare kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell vor den Altar treten, könnte der Grund dafür eventuell ein nicht sehr romantischer sein – die sogenannte Aussteuer-Versicherung. Dieser Splitting-Tarif beeinflusst die Steuer des gesamten Jahres rückwirkend für standesamtliche Trauungen bis zum 31. Dezember. Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, hat die Eheschließung jedoch keinen Einfluss auf die Steuerlast.

Die Steuerklassen in Deutschland

  • Steuerklasse I: Für Alleinstehende oder Verheiratete, die getrennt veranlagt werden möchten
  • Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Kindern
  • Steuerklasse III: Für Verheiratete, bei denen ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat
  • Steuerklasse IV: Für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden und beide ein Einkommen haben
  • Steuerklasse V: Für Verheiratete, bei denen ein Partner die Steuerklasse III und der andere Partner die Steuerklasse V wählt
  • Steuerklasse VI: Für Nebenverdienste oder Zweitjobs.

Zusammenfassen kann man sagen, dass es sicher nicht schadet, sich vor der Eheschließung auch über die steuerlichen Konsequenzen des Jaworts zu informieren, doch egal ob und wie viel Steuern man durch eine Hochzeit sparen kann, sollte man eines nicht vergessen: Am Ende zählt schließlich immer noch die Liebe und nicht das Geld.