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Eheakademie360: Rechte und Pflichten nach der Hochzeit 

Mag. Susanna Perl-Lippitsch ist eine der führenden Familien- und Erbrechtsanwältinnen Österreichs und die Gründerin der Eheakademie360. Im Interview mit dem Brautmagazin erzählt die Juristin, warum es für Brautpaare essenziell ist, sich vor der Hochzeit über alle Rechten und Pflichten einer Eheschließung zu informieren.

Was genau ist die Eheakademie360 und was können Paare hier lernen?

Im Rahmen der Eheakademie360 biete ich „Ehevorbereitungskurse“ für Brautpaare, in denen ich über die rechtlichen Fragen rund um Eheschließung und Ehe aufkläre. Die teilnehmenden Paare erhalten hier wertvolle, ja unverzichtbare Informationen zu den Rechten und Pflichten, die durch die Eheschließung zwischen ihnen begründet werden. So gehen sie perfekt vorbereitet in die Ehe.

Warum haben Sie die Eheakademie360 ins Leben gerufen?

Viele Paare heiraten, ohne sich darüber bewusst zu sein, dass sie dabei tatsächlich einen Vertrag schließen. Ich bin oft überrascht darüber, wie wenig sich Brautpaare über die rechtlichen Folgen informieren, bevor sie diesen großen Schritt wagen. Jeder, der ein Auto kauft, liest sich vorher den Kaufvertrag durch. Jeder, der einen Mietvertrag abschließt, informiert sich genauestens über Mietdauer und wie er den Vertrag wieder kündigen kann, oder was er nicht tun darf, damit ihm der Vertrag nicht gekündigt wird.  Aber die wenigsten informieren sich im Vorfeld darüber, welche Rechte und Pflichten sie da tatsächlich vor dem Standesamt eingehen. Dabei bin ich überzeugt davon, dass eine der Grundlagen für eine geglückte Ehe ist, dass die Eheleute wissen, was auf sie zukommt. Hier setzt die Eheakademie360 an: Bei meinen Vorträgen erkläre ich alles, was Paare aus rechtlicher Sicht vor der Eheschließung wissen müssen.

Welchen Paaren empfehlen Sie den Besuch Ihrer Eheakademie?

Ganz einfach: allen Paaren, die vorhaben, zu heiraten. Ich halte es für sehr wichtig, dass Brautpaare sich bereits vor der Eheschließung bewusst darüber sind, welche Folgen diese auf ihr gemeinsames Leben haben wird. Nur so können sie unbesorgt und umfassend informiert den hoffentlich schönsten Tag ihres Lebens begehen. Sich zu informieren, bevor es zu Problemen kommen kann, ist nicht unromantisch, sondern klug.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Ehe?

Die Ehe hat weitreichende rechtliche Wirkungen für die Ehegatten: Diese betreffen sowohl das Zusammenleben der Eheleute als auch ihre finanziellen Verhältnisse, wie z.B. eine Unterhaltspflicht des Besserverdienenden gegenüber dem Schlechterverdienenden oder dass alles, was während der Ehe verdient wird, in aller Regel geteilt wird – auch wenn der andere Partner vielleicht gar nicht gearbeitet und sich „nur“ um Haushalt und Kinder gekümmert hat. Viele wissen auch gar nicht, dass ein Seitensprung immer noch eine schwere Eheverfehlung darstellt und dass das Verschulden in Österreich immer noch eine Rolle spielt! Auch erb- und sozialversicherungsrechtliche Folgen einer Eheschließung müssen mitbedacht werden.

Warum ist es so wichtig, sich über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe vorab zu informieren?

Oft werden Ehepaaren die rechtlichen Folgen ihrer Ehe erst bewusst, wenn es kriselt und sie über eine Scheidung nachdenken. Sie sind dann häufig überrascht darüber, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen ihnen bestehen und was im Falle einer Trennung passieren würde. In meinen Augen ist es sehr wichtig, sich darüber schon in guten Zeiten Gedanken zu machen und zu wissen, was in Folge einer Eheschließung auf einen zukommt. Schließlich ist die Ehe rechtlich gesehen ein Vertrag und für viele Menschen der wichtigste und folgenreichste, den sie im Laufe ihres Lebens abschließen. Sich vorher über die Konsequenzen zu informieren, halte ich nicht für unromantisch, sondern für grundvernünftig.  Das „Ja“ vor dem Traualtar wird noch schöner, wenn beide wissen, wozu sie eigentlich Ja sagen.

In welchen Fällen sollte man einen Partnerschafts- bzw. Ehevertrag schließen?

Ich empfehle einen Partnerschafts- oder Ehevertrag jedenfalls, wenn es vermögensrechtliche Aspekte zu bedenken gibt und insbesondere dann, wenn bereits vor der Eheschließung Vermögen oder Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind. Immer wieder ein heißes Thema in diesem Zusammenhang ist jenes, wenn auf dem unbebauten Grund der Eltern eines der Ehepartners gemeinsam ein Haus errichtet werden soll.

Welche Vorteile bringt dieser mit sich?

Mittels eines Ehevertrags können Ehepaare von den „Grundvorstellungen“ des Gesetzgebers abweichen. Prinzipiell gelten also zwischen Eheleuten die Rechte und Pflichten sowie die vermögensrechtlichen Folgen, die im Gesetz festgelegt sind. Wollen die Eheleute ihre persönlichen Beziehungen anders regeln, können sie dies mittels Ehevertrags tun (z.B. Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, wer bleibt in der Ehewohnung, wie werden die Ersparnisse aufgeteilt,…). Außerdem kann es von großem Vorteil sein, vorab bestimmte Fakten (wer bringt wie viel in die Ehe ein?) festzuhalten und sich über Fragen, die im weiteren Verlauf der Ehe aufkommen können, gemeinsam Gedanken zu machen. Auch erbrechtliche Fragestellungen sollten beleuchtet werden.

Wie lange vor einer Eheschließung bzw. Verpartnerung sollte man sich um einen Ehevertrag kümmern?

Je früher, desto besser! Die umfassende rechtliche Beratung und Erstellung eines Ehevertrags kann je nach Umfang einige Wochen oder auch Monate in Anspruch nehmen. Mir persönlich ist dabei besonders wichtig, dass meine Mandant:innen bestmöglich beraten und informiert sind und somit wohlüberlegt handeln können. Dafür nehme ich mir natürlich so viel Zeit, wie nun eben aufgrund der Bedürfnisse meiner Mandant:innen notwendig ist.

Mag. Susanna Perl-Lippitsch ist seit 2013 laufend in den Top 10 des Rankings des österreichischen Wirtschaftsmagazins TREND in der Kategorie Familien- und Erbrechtsexpert:innen. In ihrer Kanzlei Scheidungsboutique360 hat sie sich insbesondere auf Fragen rund um Eheverträge, Scheidungen, Unterhalt, Aufteilung und Obsorge spezialisiert. Hier findet ihr alle Infos zur Eheakademie sowie das Formular zur Anmeldung.

Fotos: Susanna Perl, Scheidungsboutique360