Wie kann man nach der Hochzeit Steuern sparen? 
Eine Hochzeit ist in erster Linie die romantische und lebenslange Verbindung zweier Menschen, die sich lieben. Aber das Jawort hat auch rechtliche Folgen - nicht zuletzt, was die Finanzen betrifft. Wie wirkt sich die Eheschließung konkret auf Lohnabrechnungen und Steuererklärungen aus? Wir haben uns die Situation mit Steuerexpertin Verena Barta genauer angeschaut.
Während Liebe und der Wunsch, sein Leben mit einem Menschen teilen zu wollen, die vorrangigen Gründe für eine Eheschließung sind, berücksichtigen viele Paare bei der Hochzeitsplanung auch den steuerlichen Vorteil, der sich durch eine Ehe ergibt. Doch wie sieht er in Österreich konkret aus?
Die steuerliche Situation in Österreich
Steuerexpertin Verena Barta von der SWB Steuer- und Wirtschaftsberatungs Ges.m.b.H. fasst die Situation so zusammen: „In Österreich ergeben sich durch eine Heirat oder Verpartnerung keine direkten steuerlichen Vorteile, da es weder eine Familien- oder Haushaltsbesteuerung noch ein Ehegatten-Splitting, wie beispielsweise in Deutschland, gibt. Hingegen sind Kinder in Österreich steuerlich sehr wohl relevant.“
Steuerliche Vorteile durch Kinder
Folgende kinderbezogene steuerliche Begünstigungen gibt es in Österreich für Eltern (Stand 2024):
- Familienbonus+: EUR 2.000,- jährlich pro Kind bzw. EUR 700,- ab 18 Jahren. Der Familienbonus+ steht für alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, zu. Es handelt sich um eine Reduzierung der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
- Kindermehrbetrag: Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen und damit den Familienbonus+ nicht ausnützen können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag von EUR 700,-
- Mehrkindzuschlag: Dieser beträgt monatlich EUR 23,30 für jedes dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird.
- Alleinerzieherabsetzbetrag/Alleinverdienerabsetzbetrag: Dieser beträgt für alleinerziehende bzw. alleinverdienende Elternteile EUR 572,- mit einem Kind, EUR 774,- bei zwei Kindern, pro weiterem Kind kommen EUR 255,- dazu.
- Unterhaltsabsetzbetrag: Wer für ein Kind, welches nicht im selben Haushalt wohnt, gesetzlichen Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich EUR 35,-, für das zweite Kind EUR 52,- und für jedes weitere Kind EUR 69,-. Die volle Höhe steht nur dann zu, wenn den Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen wird.
- Kinderabsetzbetrag: Der Absetzbetrag in Höhe von EUR 67,80 pro Jahr wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
Die Steuerklassen in Österreich
In Österreich gibt es insgesamt sieben Steuerklassen, die je nach Einkommen gestaffelt sind.
- Steuerklasse I: Einkommen bis 11.693 Euro => Steuersatz 0 Prozent
- Steuerklasse II: 11.694 Euro bis 19.134 Euro => Steuersatz 20 Prozent
- Steuerklasse III: 19.135 Euro bis 32.075 Euro => Steuersatz 30 Prozent
- Steuerklasse IV: 32.076 Euro bis 62.080 Euro => Steuersatz 40 Prozent
- Steuerklasse V: 62.081 Euro bis 93.120 Euro => Steuersatz 48 Prozent
- Steuerklasse VI: 93.121 Euro bis 1.000.000 Euro => Steuersatz 50 Prozent
- Steuerklasse VII: über 1.000.ooo Euro => Steuersatz 55 Prozent (ab 2025 nur noch 50 Prozent)
Paare in Österreich sollten sich vor einer Hochzeit also vor allem dann über steuerliche Konsequenzen einer Eheschließung informieren, wenn es bereits Kinder aus früheren Beziehungen gibt. Denn durch eine Eheschließung kann sich vieles ändern, und ihr könnt im besten Fall Steuern sparen.